Man nehme einen Fall, in dem alle Indizien auf eine unschuldige Person hinweisen, einen gewieften Anwalt und einen scharfsichtigen Privatdetektiv – fertig ist der „Fall für zwei“.
Zwei aufmerksame Polizisten sehen beim Durchstreifen des Bahnhofsviertels spätabends noch Licht in den hinteren Räumen der Gallus-Apotheke, obwohl diese keinen Nachtdienst hat.
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