Man nehme einen Fall, in dem alle Indizien auf eine unschuldige Person hinweisen, einen gewieften Anwalt und einen scharfsichtigen Privatdetektiv – fertig ist der „Fall für zwei“.
Einzig und allein von der Aussage des Zeugen Ruppert hängt ab, ob es Dr. Lessing gelingen wird, einen Freispruch für seinen Mandanten Werner Tenhagen zu erwirken.
S16F13 57 min