Man nehme einen Fall, in dem alle Indizien auf eine unschuldige Person hinweisen, einen gewieften Anwalt und einen scharfsichtigen Privatdetektiv – fertig ist der „Fall für zwei“.
Herr Bergmann wird beschuldigt, seine Frau aus dem Fenster eines Yogastudios zu Tode gestürzt zu haben. Aber war er als Rollstuhlfahrer dazu überhaupt fähig?
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