Man nehme einen Fall, in dem alle Indizien auf eine unschuldige Person hinweisen, einen gewieften Anwalt und einen scharfsichtigen Privatdetektiv – fertig ist der „Fall für zwei“.
Die Herren Döring, Althoff und Hagenfeld treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Pokern. Dabei bewegen sich die Einsätze leicht in sechsstelligen Beträgen. Die Tätigkeiten, die einen derartigen Umgang mit Geld erlauben, sind nicht immer legal.
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