Man nehme einen Fall, in dem alle Indizien auf eine unschuldige Person hinweisen, einen gewieften Anwalt und einen scharfsichtigen Privatdetektiv – fertig ist der „Fall für zwei“.
In einer Verhandlung vor dem Frankfurter Schöffengericht wird der Bauunternehmer Huber von der Anklage der Fahrerflucht freigesprochen.
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